Kaskogutachten

 

Kfz-Unfallzentrum Frankfurt

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Kaskogutachten in Frankfurt am Main

Haben Sie selbst einen Unfall verursacht?

Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten.

Kaskoschaden in Frankfurt und Umgebung

Was ist ein Kaskogutachten?

Ein Kaskogutachten wird bei Fahrzeugschäden veranlasst, die man selbst verursacht hat und niemand anderes in Haftung genommen werden kann.

Wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben, dann sollten Sie diese unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Ihre Versicherung wird für die Schadensaufnahme ihre eigene oder einen Partner-Sachverständigen beauftragen.

Ist bei dem Unfall ein anderes Fahrzeug beschädigt worden? Dann wird der geschädigte seine Schadenersatzansprüche an Ihre Versicherung stellen.

Mit einem Kaskogutachten ermitteln wir schnell und zuverlässig den Umfang- und die Schadenshöhe des selbst verursachten Unfalls. Bei einem Kaskoschaden haben Sie als Versicherungsnehmer Anspruch auf unfallbedingten Schadenersatz. Der Umfang und die Höhe des Schadenersatzes richten sich nach den Vertragsbestandteilen des Versicherungsvertrages.

Kaskogutachten in Frankfurt

Selbst verschuldeter Unfall

Kaskoschaden

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die üblicherweise eigenverschuldete Schäden abdeckt, aber auch höhere Gewalt, Diebstahl, Brand, Naturgewalten oder Beschädigungen, die auf andere Weise entstanden sind.

Kommt die Versicherung zum greifen, dann werden in der Regel nur die entstandenen Reparaturkosten, sowie Bergungs- oder Abschleppkosten übernommen.

Anders als bei einem Haftpflichtschaden, durch Fremdverschuldung, werden sonstige Positionen wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen etc. nicht übernommen.

Vollkaskoschaden

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für selbstverschuldete Schäden, Unfallschäden durch nicht ermittelbare Dritte oder auch durch nicht ermittelbare Dritte oder auch durch Vandalismus entstandene Schäden.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet grundsätzlich auch die Teilkaskoversicherung.

Teilkaskoschaden

Das Modell des persönlichen Schadenfreiheitsrabatt kommt beim Teilkaskoschaden nicht zum tragen. Durch die Teilkaskoversicherung regulierte Schäden führen somit nicht zur Rückstufung.

Folgende Schäden werden unter anderem durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt:

Glasbruchschäden, Diebstahl, Brand, Raub, Einbruch, Elementarschäden (Blitzschlag, Hagel, Sturm usw.), Tierschäden (z.b. Maderbiss), Unfälle mit Haarwild.

Kosten des Kaskogutachten

In manchen Fällen wird der Sachverständige von der Versicherung beauftragt und in anderen Fällen können Sie selbst einen freien und unabhängigen Gutachter beauftragen.

Wir empfehlen dieses vorher mit Ihrer Versicherung abzustimmen. Gerne nehmen wir Ihren Kaskoschaden auf, nachdem die Kostenübernahme Ihrer Versicherung erteilt wurde.

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