Kostenvoranschlag & Kurzgutachten
Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag stellt ein reduziertes KFZ-Gutachten dar, das kostengünstiger und leichter anzufertigen ist. Es ist grundsätzlich nur eine Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten, vergleichbar mit der Vorkalkulation einer KFZ-Werkstatt, das einem verbindlichen Angebot gleichkommt.
Kostenvoranschläge sollten nur dann beauftragt werden, wenn der Unfallschaden unterhalb der Bagatellschadengrenze (etwa 750 Euro) liegt. Meist werden die Schäden, gerade bei kleineren Unfällen wie dem Parkrempler als ,,da ist ja fast nichts’’ eingestuft. Doch bereits bei leichten Stößen können sich die Schäden später durch einen KFZ-Sachverständigen als deutlich höher herausstellen als zuerst vermutet.
Noch schwieriger ist die Einschätzung mit bloßem Auge, wenn es im Schadensbereich Vorschäden gibt. Für eine reibungslose Regulierung ist es besonders wichtig diese vom Kfz-Gutachter erfassen zu lassen und vom neuen Schadenbereich abzugrenzen. Es empfiehlt sich grundsätzlich ein Kurzgutachten zu beauftragen, auch wenn Sie von der gegnerischen Versicherung zu einem Kostenvoranschlag gedrängt werden.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten ist detaillierter und berücksichtigt weitere Aspekte wie die fotografische Dokumentation, Verkehrstauglichkeit, Serien- und Sonderausstattung und mögliche Risiken hinsichtlich einer Reparaturausweitung. Die Versicherungen erkennen das Kurzgutachten bei einem Haftpflichtschaden zur Schadenregulierung an und übernehmen die Kosten hierfür.
Kfz-Gutachten
Das Kfz-Gutachten ist die umfangreichste und aussagekräftigste Variante. Hier werden viele weitere Ansprüche aufgeführt, die über dem reinen Reparaturaufwand hinausgehen. Beispielsweise die Wertminderung, der Nutzungsausfall des Fahrzeugs und der Restwert.
Wir beraten sie gerne unverbindlich über die für Sie richtige und vorteilhafteste Variante.